Ambulante Sanktionen gelten oftmals als menschliche Alternative zur Freiheitsentziehung. Der eigene Eingriffscharakter, die Perspektive der Betroffenen und die Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle werden übersehen. Die Übertragung von Sanktionspraktiken zwischen Rechtskulturen erfordert menschenrechtliche Minimalstandards. Zudem fehlen Kontrollgruppen-Studien und insbesondere ein Vergleich zur Non-Intervention. Anstelle naiver Übertragung einer (vermeintlichen) „best practice" wird empfohlen, den Blick von „nothing works" auf eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit zu richten, dass „nothing works".
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